Mieter im Stiegel-Hochhaus leiden auch gesundheitlich
Beide Mieter waren in den vergangenen Monaten gehäuft infektkrank und „nervlich am Ende“. Erbärmlich die Rolle von Stadtregierung und Gemeinderatsmehrheit, die sich heraushalten („zivilrechtliche Angelegenheit“) und den von der ZUG-Stadträtin geforderten Hilfsfond ablehnen. „Steine statt Brot“ nennt der Rechtsanwalt Hünermund, der eine Reihe Mieter vertritt, die Entscheidung des Amtsgerichts: Schmitt müsse die Beheizbarkeit der Wohnungen garantieren. Aber der Antrag auf Instandsetzung der zentralen Heizung wurde vom Amtsgerichtsdirektor kostenpflichtig abgelehnt!
Gelogen hat Herr Schmitt von Anfang an: Verleugnung als Hauseigentümer wohl, damit seine Frau, selber Miteigentümerin, Mahngebühren kassieren konnte. Als ZUG-Stadträtin Elke Rapthel eine gebrauchte intakte Heizanlage organisiert hatte und Schmitt anbot, war die vorhandene Anlage plötzlich wieder funktionsfähig. Hausverwalter Buck stellte, wohl zur „öffentlichen Brandmarkung“, Namen von Mietern ins Internet und beschimpfte sie als „Zecken“. Und solche Leute verklagen Rechtsanwalt wegen „Verleumdung“ und „Nötigung von Mietern“. Ein Hohn! Herr Hünermund hat sich mutig und offensiv für seine Klienten eingesetzt. Auf seinen offenen Brief an den Ältestenrat des Gemeinderates mit der Aufforderung zur Hilfe (und zur Solidarität der Albstädter) gibt er bis heute keine öffentlichkeits-bekannte Antwort. Es ist jetzt Aufgabe des Insolvenzverwalters, diese menschenunwürdigen Vorgänge schnellstmöglich zu beenden, zu Lasten der Schmitts.
Thomas Voelter,Hechinger Straße 38, Tailfingen